Immobilieneigentümer mit geeigneten Objekten

wenden sich bitte an
Ulrich Neef, Inhaber und Geschäftsführer der
KASTELL Immobilien GmbH

Ulrich Neef

Telefon 07131 - 58 99 00
Telefax 07131 - 58 99 033

E-Mail  neef@kastell24.de

Das Qualitätssiegel - nur für die Besten der Besten

Bellevue - Makler des Jahres


Die Bewertungskriterien für die Aufnahme in den Kreis der BEST PROPERTY AGENTS sind Seriosität, Markt- kenntnis, Erfahrung, Angebotsvielfalt und vor allem Service. Die Kastell Immobilien GmbH wurde zum fünften Mal in Folge aus- gezeichnet. 2007 · 2008 · 2009 · 2010 · 2011

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Wir suchen im Kundenauftrag

Wir suchen im Kundenauftrag zur Erweiterung des Spielcenter- Filialnetzes bundesweit geeignete Miet- und Kaufobjekte!

Standortkriterien für Objekte

In Stadtlage

·    Fläche: ca. 300 - 1.000 qm
·    Objekteigene PKW-Stellplätze
·    Ebenerdig
·    Innenhöhe mindestens 2,80 m
·    Innenaufteilung: großräumige Flächen
·    Klimaanlage / Luftverteilung
·    Werbemöglichkeiten, jedoch keine große Glasfronten notwendig      
·    Umgebung von Stadtzentren, Gewerbegebieten
·    Umgebung von Einkaufszentren (auch höherwertigen)
·    Nähe zu Bürokomplexen nicht unbedingt von Vorteil
·    Nähe zu Restaurants, Fastfood - Ketten
·    Nähe zu Busbahnhöfen, Bahnhöfen etc.
·    Mietvertrag gemäß Marktusancen
·    Baugenehmigung nach § 33 i GewO
·    Ab 20.000 Einwohnern

In Einkaufszentren und Gewerbegebieten

·    Fläche: ca. 300 bis 1.400 qm
·    Objekteigene PKW-Stellplätze
·    Einkaufszentren mit hoher Kundenfrequenz
·    Nähe Eingangsbereich - Rolltreppe
·    Gute Sichtbarkeit
·    Nähe zu Food Court bzw. Kinokomplex, Bowling, Entertainment - Bereich
·    Innenaufteilung großräumig
·    Innenhöhe mindestens 2,80 m
·    Gute Werbemöglichkeiten (Außenfront etc.),
·    Umgebung Stadtzentren Gewerbe
·    Nähe zu Busbahnhöfen, Bahnhöfen
·    Separate Eingangs- und Ausgangsmöglichkeiten (nach Ladenschluss)
·    Direkter Zugang Straße & Parkhaus
·    Mietvertrag gemäß Marktusancen (z. B. hinsichtlich Exklusivität )
·    Baugenehmigung nach § 33 i GewO
·    Ab 20.000 Einwohnern

Die eigene und erfahrene Planungsabteilung unseres Kunden führt die Baugenehmigungsprüfung zur Nutzung als Spielstätte jeweils eigenständig und schnell durch. Bei den Spielcentern wird besonderes Augenmerk auf einen hohen Qualitätsstandard gelegt.